Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43340
BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18 (https://dejure.org/2019,43340)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 6 C 21.18 (https://dejure.org/2019,43340)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 (https://dejure.org/2019,43340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BArchG § 1 Nr. 5 und Nr. 9, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1, §§ 11, 13 Abs. 1; BVerfSchG § 3 Abs. 1, § 13 Abs. 3
    "zdA"-Verfügung; Anbietungspflicht; Archivgut des Bundes; Archivrechtlicher Nutzungsanspruch; Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden; Aufzeichnung; Beobachtungsobjekt; Bundesamt für Verfassungsschutz; Dokument; Entstehung der Unterlagen; Fristbeginn; Gesamtakte; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 5 BArchG 2017, § 1 Nr 9 BArchG 2017, § 5 Abs 1 BArchG 2017, § 6 Abs 1 BArchG 2017, § 6 Abs 2 BArchG 2017
    Beginn der allgemeinen archivrechtlichen Schutzfrist bei Personenakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

  • rewis.io

    Beginn der allgemeinen archivrechtlichen Schutzfrist bei Personenakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

  • doev.de PDF

    Beginn der allgemeinen archivrechtlichen Schutzfrist bei Personenakten des Bundesamtes für Verfassungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Archivrechtlicher Nutzungsanspruch; Verpflichtung zur Neubescheidung; Archivgut des Bundes; Bundesamt für Verfassungsschutz; Personenakte; allgemeine Schutzfrist; Fristbeginn; Entstehung der Unterlagen; Unterlage; Vorgang; letzte inhaltliche Bearbeitung; Aufzeichnung; ...

  • rechtsportal.de

    Streit um den Antrag eines Journalisten auf Akteneinsicht in bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz befindlichen Akten zu verschiedenen Personen; Einzelnes in einer Akte enthaltenes Schriftstück als Unterlage im Sinne von § 11 Abs. 6 und § 1 Nr. 9 BArchG; Definition des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beginn der archivrechtlichen Schutzfrist für Unterlagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 173
  • NVwZ 2020, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.2019 - 6 A 1.17

    Adolf Eichmann; Akten mit Personenbezug; Amtsermittlungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18
    Demgegenüber ist das Archivgut seinem "wesentlichen Inhalt nach" personenbezogen, wenn die in der Akte enthaltenen Unterlagen aus objektiver Sicht im Wesentlichen Angaben zu einer oder mehreren Personen enthalten, also die personenbezogenen Unterlagen den Anteil der sachbezogenen Unterlagen deutlich überwiegen und hierdurch der Sachbezug der Akte in den Hintergrund tritt (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:300119U6A1.17.0] - NJW 2019, 2186 Rn. 36).

    Darin enthaltene personenbezogene Daten sind nur über die allgemeine 30-jährige Schutzfrist und über die Möglichkeit der Untersagung bzw. Einschränkung der Nutzung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BArchG geschützt (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 - NJW 2019, 2186 Rn. 37 unter Bezug auf BT-Drs. 18/9633 S. 68).

    Unterfallen die Unterlagen nicht der Anbietungspflicht, kann sich der in § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 BArchG normierte Nutzungsanspruch nicht auf diese Unterlagen erstrecken (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 - NJW 2019, 2186 Rn. 27).

  • BVerwG, 25.09.2017 - 6 A 4.15

    Ungeschwärzte Vorlage der bei dem Bundesnachrichtendienst den

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18
    Unterlagen der Nachrichtendienste können danach nicht zu Archivgut des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG sowie zum Gegenstand eines Nutzungsanspruchs aus § 10 Abs. 1 BArchG werden, soweit und solange sie dem Bundesarchiv nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG nicht anzubieten sind, und sind infolgedessen auch einer Nutzung auf der Grundlage von § 11 Abs. 6 BArchG entzogen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 6 A 1.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:120917B6A1.15.0] - Buchholz 421.9 BArchG Nr. 1 Rn. 3 ff. und vom 25. September 2017 - 6 A 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250917B6A4.15.0] - juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 6 A 1.15

    Aktennutzungsbegehren gegen den Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18
    Unterlagen der Nachrichtendienste können danach nicht zu Archivgut des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG sowie zum Gegenstand eines Nutzungsanspruchs aus § 10 Abs. 1 BArchG werden, soweit und solange sie dem Bundesarchiv nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG nicht anzubieten sind, und sind infolgedessen auch einer Nutzung auf der Grundlage von § 11 Abs. 6 BArchG entzogen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 2017 - 6 A 1.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:120917B6A1.15.0] - Buchholz 421.9 BArchG Nr. 1 Rn. 3 ff. und vom 25. September 2017 - 6 A 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250917B6A4.15.0] - juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13

    Archivgut; Aktennutzungsanspruch; Schutzfrist; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2019 - 6 C 21.18
    Vielmehr ermöglicht § 11 Abs. 6 BArchG eine Nutzung von Unterlagen in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 5 des § 11 BArchG und der §§ 10, 12 und 13 BArchG gerade auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient hat, sofern die Unterlagen älter als 30 Jahre sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 A 5.13 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 3 Rn. 15 ff. zu § 5 Abs. 8 BArchG a.F.).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 10 C 2.22

    Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Begriff der Aufzeichnung die unterschiedlichen Informationsträger und Speicherungsformen und damit das potentielle Archivgut möglichst umfassend erfassen (BT-Drs. 18/9633 S. 44 f.; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - BVerwGE 167, 173 Rn. 19).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 10 C 3.21

    Über den Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates muss teilweise neu

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Begriff der Aufzeichnung die unterschiedlichen Informationsträger und Speicherungsformen und damit das potentielle Archivgut möglichst umfassend erfassen (BT-Drs. 18/9633 S. 44 f.; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - BVerwGE 167, 173 Rn. 19).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 7.20

    Archivrechtlicher Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1

    Der Gesetzgeber sieht in den Fallgestaltungen des § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG ein erhöhtes Geheimhaltungsbedürfnis gegeben, welches ein höheres Schutzniveau als dasjenige erfordert, das durch § 11 Abs. 6 i.V.m. § 13 BArchG vermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 A 1.15 - Buchholz 421.9 BArchG Nr. 1 Rn. 3, 7; Urteile vom 30. Januar 2019 - 6 A 1.17 - BVerwGE 164, 269 Rn. 27 und vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - BVerwGE 167, 173 Rn. 44 f.).

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Begriff der Aufzeichnung die unterschiedlichen Informationsträger und Speicherungsformen und damit das potentielle Archivgut möglichst umfassend erfassen (BT-Drs. 18/9633 S. 44 f.; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - BVerwGE 167, 173 Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 12 B 4.19

    Bundessicherheitsrat; Rüstungsexporte; Militärdiktaturen; Argentinien; Chile;

    Das ist weder mit den hier rechtlich maßgeblichen archivrechtlichen Grundsätzen zur Abgrenzung abgeschlossener von nicht abgeschlossenen Unterlagen vereinbar (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 C 21.18 - juris Rn. 19 ff., 34), noch rechtfertigt die Kontinuität des Gremiums als solche eine Erstreckung auf die in dem Gremium behandelten sachlichen Vorgänge.
  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 7 CE 22.1099

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit

    Wie sich beispielhaft den vom Antragsteller vorgelegten Rubren der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 30.8.2018 - 6 C 21.18; U.v. 16.3.2012 - 6 C 65.14), der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 23.7.2021 - 15 B 1270/20) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 20.11.2019 - 8 B 1938/19) sowie dem Rubrum des Verfahrens des Senats zum "Schwabinger Kunstfund" (BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 7 CE 14.253 - juris) entnehmen lässt, entspricht es der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht, anderer Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs - im Übrigen auch der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München - in presserechtlichen Auskunftsverfahren (angestellter) Journalisten die c/o-Anschrift der Zeitung oder des herausgebenden Verlags als ausreichend im Sinne von § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen (vgl. Himmelsbach in Himmelsbach/Mann, Presserecht, 2022, S. 383 Rn. 42; allgemein zur Möglichkeit der Angabe einer c/o-Adresse: Hoppe in Eyermann, VwGO, § 82 Rn. 3).
  • VG München, 09.02.2024 - M 32 K 21.6239

    Ladungsfähige Anschrift des Klägers, c/o-Adresse (nicht ausreichend), Behauptete

    Der VGH verweist dort in Randnummer 17 auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.8.2018 - 6 C 21.18.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht